JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom
Artikel 11 des Gesetzes vom 31. Dezember 1996 Nr.
675 Vorgesehenen, bestätigt der Anfordernde
und erklärt über das vom Artikel 10 und
13 des Gesetzes Vorgesehene informiert zu sein und
die EDV-Verarbeitung der mitgeteilten Daten sowie
ihre Mitteilung an die zum Informationssystem von
Dolimiti Network gehörenden Unternehmen zu
gestatten. (Die Bestätigung ist obligatorisch,
wenn man möchte, das die Karte an die Tourismusstrukturen
verteilt wird).* |